1. Kurzinformation zum EEG


Ziel des EEG: Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung als zentrales Element für Klimaschutz/Umweltschutz/nachhaltige Entwicklung und die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromversorgung.

Die Einspeisevergütung ist von 3 Faktoren abhängig:

1. Anlagengröße
2. Jahr der Installation
3. Nutzung des Stroms

Diese Vergütung ist für das Jahr der Inbetriebnahme und die folgenden 20 Jahre staatlich garantiert.

2. Übersicht über die EEG-Vergütungssätze

Jeweils im Oktober eines Jahres – basierend auf dem real erfolgten Zubau im laufenden Jahr – wird die Degressionsrate für das kommende Jahr bekannt gegeben. Hier eine Übersicht über die Vergütungssätze für Solarstrom:

Jahr 2009 2010

Eigenverbrauch 25,01 ct 22,76 ct
Gebäudeanlage 43,01 ct 39,14 ct
ab 30 kW 40,91 ct 37,23 ct
ab 100 kW 39,58 ct 35,23 ct
Freilandanlagen 31,94 ct 28,43 ct

Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich des Inkraftretens und
Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt

3. Anmeldung der Anlage

Seit dem 1. Januar 2009 müssen neue Photovoltaik-Anlagen vor Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Ohne diese Anmeldung ist der Netzbetreiber nicht verpflichtet, den Strom zu vergüten.