1. Kurzinformation zum EEG
Ziel des EEG: Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung als zentrales Element für Klimaschutz/Umweltschutz/nachhaltige Entwicklung und die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromversorgung.
Die Einspeisevergütung ist von 3 Faktoren abhängig:
1. Anlagengröße
2. Jahr der Installation
3. Nutzung des Stroms
2. Jahr der Installation
3. Nutzung des Stroms
Diese Vergütung ist für das Jahr der Inbetriebnahme und die folgenden 20 Jahre staatlich garantiert.
2. Übersicht über die EEG-Vergütungssätze
Jeweils im Oktober eines Jahres – basierend auf dem real erfolgten Zubau im laufenden Jahr – wird die Degressionsrate für das kommende Jahr bekannt gegeben. Hier eine Übersicht über die Vergütungssätze für Solarstrom:| Jahr | 2009 | 2010 |
| Eigenverbrauch | 25,01 ct | 22,76 ct |
| Gebäudeanlage | 43,01 ct | 39,14 ct |
| ab 30 kW | 40,91 ct | 37,23 ct |
| ab 100 kW | 39,58 ct | 35,23 ct |
| Freilandanlagen | 31,94 ct | 28,43 ct |
Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich des Inkraftretens und
Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt

