1. Kurzinformation zum EEG
Ziel des EEG: Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung als zentrales Element für Klimaschutz/Umweltschutz/nachhaltige Entwicklung und die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromversorgung.
Die Einspeisevergütung ist von 3 Faktoren abhängig:
2. Jahr der Installation
3. Nutzung des Stroms
Diese Vergütung ist für das Jahr der Inbetriebnahme und die folgenden 20 Jahre staatlich garantiert.
2. Übersicht über die EEG-Vergütungssätze
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Größe der Anlage und dem Anteil des Eigenverbrauchs: Verbraucht der Betreiber weniger als 30 Prozent seines selbst erzeugten Solarstroms, werden ihm von dem jeweils geltenden Einspeisever-gütungssatz 16,38 Cent abgezogen. Verbraucht er mehr als 30 Prozent, beträgt der Abzug für diesen Anteil des Stroms nur 12 Cent pro Kilowattstunde. Die Abzugsbeträge werden ab der Inbetriebnahme festgeschrieben. Sie sind somit unveränderlich. Um den Anteil des Eigenverbrauchs zu ermitteln, wird - als Bezugszeitraum - ein Jahr betrachtet. Degression zum Freiflächenanlagen und Anlagen auf versiegelten 17,94 18,76
Solare Strahlungsenergie (§ 32)*
Freiflächenvergütung:
* Diese Vergütungssätze gelten auch für Anlagen auf baulichen Anlagen, die nicht als Gebäude eingestuft werden können. Voraussetzung für den Anspruch auf Vergütung bei Freiflächenanlagen ist die Einhhaltung der Flächenkategorien, die im EEG § 32 festgelegt sind Freiflächenanlagen auf Ackerflächen erhalten keine Vergütung mehr.
Zubau im Jahr 2011 (neu
installierte Leistung)
1. Januar 2012
bauliche Anlagen, die keine
Gebäude sind in ct/kWh
Flächen und Kon-
versionsflächen in ct/kWh
~ 5.200 MW
15%
Anlagen in, an oder auf Gebäuden (§ 33)
Degression: 9% zzgl. bzw. abzgl. atmender Deckel, Vergütungszeitraum 20 Jahre Zubau im Jahr 2011 (neu installierte Degression
Vergütung für Strom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird (Einspeisevergütung)
Zubau im Jahr 2011
(neu installierte
Leistung)Degression für das
Jahr 2012 bis 30 kW
ab 30 kW
ab 100 kW
ab 1 MW
~ 5.200 MW
15%
24,43
23,23
21,98
18,33
Vergütung für den selbst verbrauchten Strom (Eigenverbrauchsvergütung in ct/kWh)
Leistung)
für das Jahr
2012bis 30 kW
bis 30 kW
ab 30 kW
ab 30 kW
ab 100 kW
ab 100 kW
Eigennutzung
Eigennutzung
Eigennutzung
Eigennutzung
Eigennutzung
Eigennutzung
bis 30%
über 30%
bis 30%
über 30%
bis 30%
über 30%
~ 5.200 MW
15%
8,05
12,43
6,85
11,23
5,60
9,98
Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich des Inkraftretens und
Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt

